KRM: „Gebetsverbot in der Schule schränkt Religionsfreiheit ein“

Pressemiteilung

Köln, 28.05.2010

KRM: "Gebetsverbot in der Schule schränkt Religionsfreiheit ein"

In einer Erklärung zeigte sich der KRM-Sprecher Ali Kızılkaya irritiert über das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg zum Gebet eines muslimischen Schülers in der Schule.

"Unsere Verfassung steht für eine plurale Gesellschaftsordnung", stellte KRM-Sprecher fest. "Es ist nicht nachvollziehbar, wieso das Gericht gerade in dieser Pluralität und Toleranz ein Konfliktpotential sieht. Dabei wäre die Schule eines der Orte, in denen die Schüler einen natürlichen Umgang mitder gesellschaftlichen Pluralität einüben können. Doch diese Chance wurde von Schulleitung vertan", kritisierte Sprecher des KRM.