Neutralitätsgesetz In Berlin
Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Neutralitätsgesetz, welches das Tragen eines Kopftuchs an allgemeinbildenen Schulen verbot, in dieser Form ablehnt. Es sei eine verfassungskonforme Auslegung des Berliner Neutralitätsgesetz notwendig und möglich. Demnach ist das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke und Symbole erlaubt, es sei denn, es ist von einer hinreichend konkreten Gefahr für die staatliche Neutralität oder den Schulfrieden auszugehen.