Presseerklärung: Beschneidung von Jungen verboten?

PresseerklärungBeschneidung von Jungen verboten?

Das Landgericht Köln hat gestern ein Urteil gefällt, in dem es feststellte, dass die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen strafbar sei. Die Beschneidung stelle einen „erheblichen und irreversiblen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Kindes“ dar. Das Amtsgericht Köln hatte einen Arzt, der einen muslimischen Jungen beschnitten hatte, freigesprochen, weil die Beschneidung mit Einwilligung seiner Eltern erfolgte. Das Landgericht Köln sprach den Arzt ebenfalls frei, jedoch nicht aufgrund der Einwilligung der Kindeseltern, sondern aufgrund der Tatsache, dass der Arzt nicht gewusst habe, dass er eine Straftat begehe. Der Arzt sei einem Verbotsirrtum unterlegen.

„Strafrechtliche Urteile sind Einzelfallentscheidungen, die keine Allgemeinwirkung haben. Kein Arzt in Deutschland kann auf Grundlage dieser Entscheidung bestraft werden, wenn er zukünftig eine Beschneidung durchführt. Es muss jedes Mal ein separates Verfahren durchgeführt werden. Ein anderes Gericht kann die in unserem Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit höher bewerten und eine andere Entscheidung fällen.“ erklärte Herr Rechtsanwalt und Imam Fazli Altin – Präsident der Islamischen Föderation in Berlin und Vorstandsmitglied der Gemeinschaft Muslimischer Juristen.

„Das Landgericht Köln verkennt, dass die Beschneidung von Jungen als abrahamitische Tradition ein fester Bestandteil des Islam ist und Millionen von Muslimen in Deutschland in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt werden, sofern sich diese Rechtsmeinung manifestiert. Die Gerichte müssen sensibler mit dem Thema umgehen.“ erklärte Herr Altin weiter und fügte hinzu: „Das landgerichtliche Urteil ist ein Angriff auf die Religionsfreiheit von Muslimen und Juden in Deutschland. Auch im Judentum ist die Beschneidung ein unverzichtbarer religiöser Akt. Die Entscheidung wird zukünftig zu Diskrepanzen führen. Ärzte dürfen sich vor dem landgerichtlichen Urteil nicht abschrecken lassen. Muslimische Kinder männlichen Geschlechts müssen nach den islamischen Glaubensregeln beschnitten werden. An dieser Tatsache wird das landgerichtliche Urteil nichts ändern.“