Presseerklärung: Islamfeindliches Video sorgt für Unruhe

Unter dem Deckmantel der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit werden der Islam und alles, was den Muslimen heilig ist, in Form von Schmähungen, erniedrigenden und beleidigenden Äußerungen in Wort und/oder Bild angegriffen. Die Reaktion auf diese offenkundige Provokation war in den islamischen Ländern verschieden. Eines hatten diese Reaktionen aber gemein: Die Muslime sind beunruhigt.

Beunruhigend ist es in der Tat, dass sich solche Vorfälle immer weiter ausbreiten und sie insbesondere von der deutschen Gerichtsbarkeit als Freiheit der Meinungsäußerung verstanden werden. Den Tatbestand des § 166 StGB sehen die Gerichte merkwürdiger Weise nicht erfüllt, dessen Absatz 1 beispielhaft zitiert besagt:

Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Grenze der Meinungsfreiheit ist überschritten und der Tatbestand des § 166 StGB erfüllt, wenn beispielsweise dem Propheten Muhammed (Allahs Frieden und Segen auf ihn) Eigenschaften zugewiesen werden, die seine und mithin die Würde aller Muslime zu verletzen geeignet sind. Dass das vor einigen Tagen veröffentlichte Video dazu geeignet ist die Würde aller Muslime zu verletzen steht außer Frage. Die Reaktion der Muslime in aller Welt gibt hierauf eine eindeutige Antwort. Dieses Video ist nicht nur geeignet, es stört vielmehr auch den öffentlichen Frieden, wie es die Karikaturen über den Propheten Muhammed (Allahs Frieden und Segen auf ihn) taten, welche kürzlich von der Pro Deutschland erneut ausgestellt wurden. Rechtliche Schritte unsererseits gegen letztere blieben bislang erfolglos. „Meinungsfreiheit“ entschieden die Verwaltungsgerichte innerhalb weniger Stunden.

Recht sollfür Frieden sorgen, für den individuellen Frieden und für den gesellschaftlichen Frieden. Es darf nicht zu anderen Zwecken missbraucht werden. Der Gesetzgeber hat diese Wahrheit erkannt und beispielsweise in § 166 StGB verankert. Welchen Nutzen hat jedoch ein Gesetz, wenn es nicht angewandt wird? Wo bleibt der schützende Charakter von Strafnormen, wenn sie nicht angewandt werden?

Die Politiker in aller Welt haben eine nahezu einheitliche Stellungnahme abgegeben, die wie folgt zusammen gefasst werden kann: „Das Video wird als Angriff auf den Islam verstanden, die Muslime hätten sich aber nicht provozieren lassen dürfen.“ Dieses Verständnis von der essentiellen Religionsfreiheit und dem Schutz der Menschenwürde wird bei der deutschen Gerichtsbarkeit vermisst. Sog. „Muhammed Karikaturen“ oder „– Videos“ stellen einen Angriff auf islamische Werte dar und haben mit Meinungsfreiheit nichts zu tun.

Die Islamische Föderation in Berlin möchte unmissverständlich klar stellen, dass sie jegliche Gewalt, die als Reaktion auf das „Muhammed – Video“ erfolgt, ausdrücklich ablehnt. Genauso unmissverständlich möchte die Islamische Föderation in Berlin auch klar stellen, dass sie jegliche Angriffe, die auf religiöse Werte von Muslimen, Christen oder Juden durch Karikaturen oder Videos erfolgen, ausdrücklich ablehnt.

Berlin, 17.09.2012

Fazli Altin

Präsident der Islamischen Föderation in Berlin