Presseerklärung vom 07.11.2006

Einstweilige Verfügung gegen Abdurrahim Vural

Der Vorstand der Islamischen Föderation in Berlin (IFB) teilt mit, dass gegen Abdurrahim Vural eine einstweilige Verfügung erwirkt worden ist.

Das Landgericht Berlin hat mit seinem Beschluss vom 24.10.2006 Herrn Vural untersagt die Behauptung aufzustellen bzw. zu verbreiten, dass der Vorstand der IFB die Religionslehrer mit der Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses gedroht habe, sofern sie sich nicht verpflichten, 20% ihres Gehaltes an die IFB zurückzuzahlen.

Der Vorstand der IFB betont, dass man gegen die verleumderischen Behauptungen des Herrn Vural auch weiterhin juristisch vorgehen wird. Neben dieser einstweiligen Verfügung hatte die IFB beim Amtsgericht Charlottenburg die rechtmäßige Wahl des neuen Vorstandes bestätigen lassen, so dass die verleumderischen Behauptungen nach und nach widerlegt werden.

Berlin, den 07.11.2006