Pressemitteilung: Anerkennung der Ahmadiyya als Körperschaften des öffentlichen RechtsBe

In Hessen wurde die Ahmadiyya als Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) anerkannt. Somit wurde sie den christlichen und jüdischen Religionsgemeinschaften dem Grunde nach gleichgestellt. Die Islamische Föderation in Berlin (IFB) begrüßt den Akt der Anerkennung der Ahmadiyya. Eine ofizielle Zugehörigkeit des Islam zu Deutschland sieht die IFB durch diese Anerkennung aber nicht. Von der Mehrheit der Muslime wird die Ahmadiyya nämlich als eine externe Religionsgemeinschaft gesehen, die lediglich ihren Ursprung im Islam hat. Die Mehrheit der Muslime in Deutschland fühlt sich mithin nicht von der Ahmadiyya vertreten, weil diese in Grundfragen des Glaubens eine eigene Lehre vertritt.

Wie allgemein bekannt sein dürfte gibt es zwei große Glaubensrichtungen im Islam, die Sunniten (ca. 90 %) und die Schiiten (ca. 10 %). Die Ahmadiyya gehört zu keiner dieser Glaubensrichtungen. Ihre Repräsentanz in Deutschland dürfte ebenfalls schwindend gering sein. Vor diesem Hintergrund wird der FOCUS – Titel “ Zu Deutschland gehört nun auch der Islam – ganz offiziell“ als eine Überbewertung empfunden.

Nach den Staatsverträgen in Hamburg und Bremen, den Staatsvertragsverhandlungen in Niedersachsen hat Hessen dennoch ein Zeichen in die richtige Richtung gesetzt. Es wäre nur konsequent, dass auch andere Religionsgemeinschaften in Hessen und in anderen Bundesländern als K.d.ö.R. anerkannt werden. Staatsverträge wie in Hamburg oder Bremen machen nur dann Sinn, wenn vorher eine rechtliche Gleichstellung mit den christlichen und jüdischen Religionsgemeinschaften herbeigeführt wird. Die IFB erfüllt als Träger des Islamischen Religionsunterrichts an den Berliner Schulen alle rechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als K.d.ö.R. und strebt als eine der ältesten Islamischen Religionsgemeinschaften in Berlin ebenfalls die Anerkennung als solche an. Bereits 1998 stellte das Oberverwaltungsgericht in Berlin fest, dass die IFB eine Religionsgemeinschaft ist. Im Jahre 2000 wurde dies vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Seit 2001 erteilt die IFB erfolgreich Islamischen Religionsunterricht an Berliner Schulen und ist fester Bestandteil des Berliner Schulalltags geworden. „Erst wenn in Deutschland islamische Landesverbände als K.d.ö.R. anerkannt werden, gehört der Islam offiziell zu Deutschland.“erklärte Fazli Altin, Präsident der IFB. „Als IFB möchten wir – ungeachtet unserer Trägerschaft – auch offiziell zu Berlin gehören.“ erklärte Altin weiter. Berlin, 14.06.2013