Pressemitteilung vom 09.02.2017: Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zum Kopftuchverbot

Die Islamische Föderation in Berlin (IFB) begrüßt das heutige Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, mit dem es einer muslimischen Lehramtsbewerberin eine Entschädigungszahlung gegen das Land Berlin zusprach, ausdrücklich.

Die Bewerberin wurde aufgrund ihres Kopftuchs unter Verweis auf das Neutralitätsgesetz nicht eingestellt.

„Insbesondere die Ausführungen von der Vorsitzenden Richterin Schaude, nach der Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit gegen das Berliner Neutralitätsgesetz insbesondere auch wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestehen, sind erfreulich.“, so der Geschäftsführer der IFB, Mustafa Özdemir, in einer ersten Mitteilung. „Die Berliner Muslime erwarten nunmehr endlich entsprechende Schritte des Berliner Senats zur Aufhebung des Neutralitätsgesetzes.“

Die IFB setzt sich seit Jahren für eine Abschaffung des faktisch ausschließlich Muslima mit Kopftuch diskriminierenden Neutralitätsgesetzes ein. Insbesondere nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 zu der mit dem Berliner Gesetz vergleichbaren Regelung Nordrhein-Westfalens ist das Neutralitätsgesetz insoweit rechtlich nicht mehr haltbar. Zudem widerspricht es dem multikulturellen und mutlireligiösen Gesellschaftsbild Berlins.