Presseerklärung: Verbot des islamfeindlichen Videos in Deutschland

Die Islamische Föderation in Berlin befürwortet ein Verbot des islamfeindlichen Videos in Deutschland. Dies nicht, weil unsere Gesellschaft Ausschreitungen und Übergriffe von Muslimen fürchten müssen, sondern weil es das friedliche Zusammenleben nachhaltig stört.

Sofern sich einige politische Parteien auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen und durch ein etwaiges Verbot Grundrechte beeinträchtigt sehen, muss auf der anderen Seite auf die ebenfalls verfassungsrechtlich geschützte Menschenwürde hingewiesen werden. Schmähungen des religiösen Bekenntnisses sind eine Herabwürdigung des Menschen, der dieser Religion angehört. Seine Würde wird unzweifelhaft verletzt.

Kein Grundrecht wird schrankenlos gewährleistet. Das bedeutet, dass alle Rechte, auch Grundrechte, Freiheiten bieten, die jedoch nicht uneingeschränkt ausgelebt werden können. Wenn beispielsweise das Grundrecht – die Freiheit eines anderen – beeinträchtigt wird, finden die Grundrechte dort ihre Schranken. Auch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung findet seine Schranken, wenn durch die MeinungsäußerungGrundrechte anderer verletzt werden.

Überdies werden durch die öffentliche Darstellung des islamfeindlichen Videos Straftatbestände, wie die des § 130 StGB oder § 166 StGB erfüllt. Spätestens dann, wenn eine Meinungsäußerung Straftatbestände erfüllt, wird das entsprechende Grundrecht eingeschränkt, um die Öffentlichkeit zu schützen.

Nicht aus der Befürchtung heraus, Muslime in Deutschland könnten Gewalt ausüben, sollte das Video verboten werden, sondern, weil es das deutsche Rechtssystem es so vorsieht.

Die Argumentation des Bundesinnenministers, Muslime könnten Gewalt ausüben, wenn das Video zugelassen werde, sorgt für Unbehagen, da eine solche Argumentation unweigerlich vorhandene Vorurteile gegenüber Muslimen und dem Islam festigen wird.

18.09.2012

Fazli Altin

Präsident der Islamischen Föderation in Berlin